Die individuelle Beratung
von Privatpersonen reicht von der Erstellung der eigentlichen
Steuererklärung bis hin zu Vermögensfragen und Anliegen
aus dem alltäglichen Bereich.
Damit möchten wir zusätzlich die Gestaltungsspielräume
um die Steuererklärung "herum" bestmöglich
ausschöpfen.
Erstellen von Einkommensteuererklärungen
für Gesellschafter, Unternehmer, Angestellte, Rentner usw.
mit sämtlichen Anlagen unter Ausnutzung sämtlicher
Steuervorteile
Anfertigung der gesonderten und einheitlichen
Feststellung z. B. bei Aufteilung der privaten Einkünfte
aus Vermietung und Verpachtung auf mehrere Eigentümer
Einnahmen-Überschuss-Rechnungen für
nebenberufliche Kleinunternehmer, Erben- und Grundstücksgemeinschaften
Prüfung von Steuerbescheiden
Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung
Hochrechnungen bzw. Simulationen sowie Beratung
zu privatem Vermögen und Finanzierung
Beratung und steuerliche Erklärung bei Schenkung oder
Erbschaft
Wir vertreten Sie in Ihrem Auftrag vor dem Finanzamt, beispielsweise
in folgenden Fällen:
Prüfung und Anpassung der Steuervorauszahlungen
Fristverlängerungen
Stundung der Steuerschulden
Erlass von Steuerschulden
Erstattung entrichteter Steuerzahlungen
Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides
oder einer Steueranmeldung
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Durchsetzung
ihrer Rechte, beispielsweise: